Mobile Sportwetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Namen und die Frage, wem das Geld gehört
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — die Bewilligungsangaben sind geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und gegen die Aufsichtspraxis der Gespa.
Wer zum ersten Mal am Handy auf ein Spiel setzt, merkt die Veränderung nicht an der Quote. Er merkt sie an der Strecke. Am Schalter war der Wettschein ein Umweg: Man füllt ihn aus, geht hin, steht an, gibt ihn ab. Auf dem Sofa fällt dieser Umweg weg, und mit ihm der Moment, in dem man die Wette noch einmal überdenkt. Das ist die eigentliche Neuerung des mobilen Wettens, und sie hat mit Technik wenig zu tun.
Die Schweiz hat auf diese Neuerung eine Antwort gegeben, die älter ist als das Smartphone. Das Geldspielgesetz setzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei fest, und die Spielenden setzen ihre Grenzen selbst. Kein Gesetz schreibt einem Erwachsenen vor, wie viel er pro Monat verlieren darf. Wer eine Verlustlimite will, muss sie beim Anbieter eintragen, bevor die erste Wette angenommen wird — und diese Reihenfolge ist der wichtigste Satz dieser Seite.
Die Rangliste im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Vergleich: ein Kriterium entscheidet» folgt erst nach den Grundlagen, da Spielerschutz bei Sportwetten Vorrang vor der Anbieterwahl hat. Wer zuerst die Quote sucht und die Limite danach, hat die Frage falsch gestellt, und die Antwort, die er dann bekommt, ist eine Werbebotschaft.
Wie sich das Wetten verschiebt, wenn der Bildschirm in der Hand liegt
Ein Wettschein am Kiosk hatte eine natürliche Bremse: den Weg dorthin. Auf dem Touchscreen fehlt sie. Die Anzeige ist klein, die Wege sind kurz, und die Benachrichtigung zum Anstoss kommt dann, wenn man ohnehin nichts vorhat. Der Anbieter hat daran kein Interesse, das böse wäre — er hat ein Interesse daran, dass die Wette abgeschlossen wird, und das Handy ist dafür das wirksamste Werkzeug, das je gebaut wurde.

Aus dieser Verschiebung folgt praktisch alles, was auf den nächsten Seiten steht. Die Limiten wiegen am Handy schwerer als am Schalter, weil sie die einzige Instanz sind, die in dem Moment noch mitspricht. Die Quoten bewegen sich live, was bedeutet, dass die Wette, die man vor zwanzig Minuten geprüft hat, nicht mehr die Wette ist, die man jetzt abschickt. Und die Verifikation, die Swisslos beim Registrieren verlangt, trifft einen in einer Umgebung, in der man das Prüfen nicht mehr als Schikane empfindet, sondern als Tür, die man einmal durchgeht.
Bei Swisslos lassen sich Wetten online oder über die Sporttip-Applikation für iOS und Android abgeben. Wer eine Wette in der Applikation zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist für den Fall gedacht, dass unterwegs der Datenempfang streikt — ein Detail, das mehr über den Anbieter sagt als manche Werbezeile. Der Wettschein verschwindet nicht, er wird nur zum Notausgang.
Verlustlimiten, Sperren und die Zahl, die niemand ausrechnet
Vor der ersten Wette entscheidet sich, wie viel das Spiel kosten darf
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich.

Diese zwei Sätze enthalten mehr, als beim Lesen auffällt. Der erste: Die Limite ist Pflicht, nicht Angebot. Man kann sie nicht überspringen und später nachholen, denn die erste Wette kommt ohne sie nicht durch. Der zweite: Die Erhöhung wartet drei Tage. Wer nach einer guten Woche findet, er sei jetzt bereit für mehr, bekommt die Erhöhung nicht am Abend desselben Tages, sondern nach einem Wochenende, in dem er die alte Limite weiter benutzt hat. Die Sperrfrist ist die eigentliche Massnahme; die Zahl daneben ist nur ihr Anlass.
Bei der Loterie Romande gilt die Limitenführung nach ihren eigenen Bedingungen. Wer im Kanton Waadt oder Genf wohnt, prüft die Werte dort — die beiden Veranstalter sind getrennt bewirtschaftete Häuser mit je eigenen Teilnahmebedingungen, und die Limiten des einen gelten nicht beim anderen.
Ein Tagesrahmen begrenzt den Verlust, nicht den Einsatz
Hier liegt der Denkfehler, der am weitesten verbreitet ist. Wer eine Verlustlimite von CHF 200 hinterlegt hat und CHF 500 auf eine Quote von 1.80 setzt, hat die Limite nicht überschritten. Er hat seinen Rahmen an einem einzigen Abend fast vollständig ausgeschöpft, und das Ergebnis dieser einen Wette entscheidet darüber, ob er den Rest der Woche ohne Spiel verbringt.
Der Saldo folgt dem Nettoergebnis, nicht dem Einsatz. Genau deshalb sagen die Zahlen der Anbieter nichts über die Verhältnismässigkeit einer Wette aus; nur der Einsatz tut das. Der praktische Ratschlag, der daraus folgt, ist unspektakulär: Der grösste Einzeleinsatz sollte klein gegen die Verlustlimite sein. Wer bei CHF 200 Verlustrahmen pro Tag Einzelwetten von CHF 500 abschickt, hat den Rahmen als Formular benutzt.
Eine Sperre ist keine Pause
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Wer zehn Tage wählt, sitzt zehn Tage — daran ändert kein Anruf etwas, und das ist die Absicht.
Weiter geht die unbefristete Spielsperre. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Antrag schliesst also mehr Türen, als der Antragsteller beim Ausfüllen überblickt. Wer nur beim Sportwetten aufhören wollte, sitzt möglicherweise auch beim Casinospiel draussen. Das ist hart, und es ist die richtige Härte: Eine Sperre, die am nächsten Morgen zurückgenommen werden kann, ist eine Höflichkeit und keine Grenze.
Die Ausführungsbestimmungen zum Geldspielgesetz verlangen, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat einholt. Senken wirkt sofort, Erhöhen nach Statut nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist der Unterschied zwischen der Vorschrift und dem Ernst, mit dem ein Haus sie auslegt. Die strengere Lesart ist die bessere.
Ergänzend: Wer sich sperren lässt oder unter 18 ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre beendet also nicht nur den Zugang, sondern auch offene Ansprüche — ein Satz, den man kennen sollte, bevor man ihn braucht.
Wo die Kontrolle tatsächlich versagt
Die Gespa hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört in jedes Kapitel über Spielerschutz in der Schweiz, weil sie den Abstand zwischen der Regel und dem Schalter beschreibt. Am Handy ist die Altersprüfung dagegen an die Registrierung gebunden: Ausweis hochladen, Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die digitale Kontrolle ist strenger als die persönliche. Wer den Schutz sucht, findet ihn beim registrierten Konto leichter als am Kiosk.
Was in der Quote steckt, bevor man sie sieht
Eine Quote ist ein Preis, und jeder Preis enthält den Anteil des Verkäufers. Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich, indem man eins durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten teilt; die Marge ist der Rest bis hundert Prozent. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen, beide zu 1.90, zahlt der Markt über beide Seiten hinweg rund 95 Prozent der Einsätze zurück, und die restlichen fünf Prozent sind der Preis für die Existenz dieses Marktes.
Was das für den mobilen Blick bedeutet: Eine einzelne Spitzenquote auf ein Sportereignis sagt nichts über die Marge im Markt daneben. Die Marge steht in keiner Werbeanzeige, weil sie sich nur aus mehreren Quoten desselben Marktes ausrechnen lässt, und der Werbespot zeigt immer nur eine. Wer regelmässig wettet, könnte die drei oder vier Märkte, die er dauerhaft bespielt, einmal nachrechnen. Es ist eine Viertelstunde Arbeit und die einzige Viertelstunde, die den Quotenschlüssel dauerhaft ein wenig senkt.
Ein unangenehmer Befund zum Schluss: Für die Sporttip-Märkte liegt hier kein belastbarer Quotenschlüssel vor, und für die acht ausländischen Anbieter ebenso wenig. Ich schreibe deshalb nichts über «die beste Quote am Markt», weil ich es nicht weiss — und wer es behauptet, hat entweder gemessen oder geraten, und geraten häufiger.
Die Bewilligungslage: ein Gesetz, zwei Häuser, viele Adressen
Die Schweiz kennt beim Sportwetten keine Liste zugelassener Anbieter, die man verlängern könnte. Es gibt zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — mehr Veranstalter von Sportwetten sieht das Geldspielgesetz nicht vor.
Eine Bewilligung nach diesem Gesetz ist zweigeteilt: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Wer hier an eine alte Zuständigkeit denkt, die einst bei der ESBK lag, irrt: Diese Behörde beaufsichtigt Casinos und sonst nichts. Und ein Satz, der jeden Vergleich mit ausländischen Anbietern entscheidet: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft, und ein ausländischer Anbieter, der Schweizer Spielende anspricht, arbeitet an der Schweizer Aufsicht vorbei.
Zwei Vertragsgebiete und die Grenze dazwischen
Die Bewilligung ist nicht national gedacht, sondern föderalistisch. Swisslos ist im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Swisslos selbst hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Diese Zweiteilung hat eine Konsequenz, die den Vergleich hier merkwürdig macht. Wer in Basel wohnt, kann sich bei Jouez Sport ein Einkaufsversuch sparen. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen. Für das Onlinespielkonto braucht es Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Marktvergleich zwischen den beiden ist für einen einzelnen Spielenden deshalb oft gar kein Vergleich: Einer der beiden steht ihm offen.
Die Erträge, die den Sport finanzieren
Aus den Sportwetten von Swisslos stammten im Geschäftsjahr 2025 CHF 109 Millionen Reingewinn (2024: CHF 122 Millionen). Der gesamte Reingewinn von CHF 562 Millionen verteilte sich auf CHF 506 Millionen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus der unter anderem Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe Mittel erhalten.
Diese Zahlen erklären, warum die Schweiz überhaupt an der Zahl zwei festhält. Der Wettmarkt ist bei uns eine Finanzierungsquelle für den Breitensport, nicht ein Ertragsfeld für Aktionäre. Man kann das für rückständig halten. Man sollte dann aber auch sagen, was an seine Stelle träte: eine Branche, deren Überschuss im Ausland landet, während der Schaden lokal bleibt.
Mobile Sportwetten und die App im Alltag
Zwischen dem, was das Gesetz verlangt, und dem, was das Handy tut, liegt der Alltag. Und der sieht bei den beiden bewilligten Häusern unterschiedlich aus.
Bei Swisslos steht den Spielenden die Applikation für iOS und Android zur Verfügung, daneben der Zugang über die Webseite. Die Applikation ist nicht nur ein anderer Zugang zu denselben Quoten, sie ist auch Zubringer für den Barkanal: Wer eine Wette digital zusammenstellt und dann an einer Verkaufsstelle per QR-Code einlöst, verbindet beide Wege. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Bei der Loterie Romande stehen die entsprechenden Angaben zur Applikation und zur Registrierung in ihren eigenen Teilnahmebedingungen. Wer in der Westschweiz wohnt, prüft sie dort.
Ein zweiter Alltagsunterschied, der nicht in der App steckt: Wieviel Zeit man am Handy tatsächlich verbringt, hängt davon ab, was nach der Wette passiert. Cash-Out, Live-Anpassungen und Push-Meldungen erzeugen Rückwege ins Spiel, die ein Wettschein nicht kannte. Wer merkt, dass er nach einer abgeschlossenen Wette noch fünfmal nachschaut, hat ein Verhalten und kein Wettproblem — aber es ist die Vorstufe.
Die zehn Anbieter im Vergleich: ein Kriterium entscheidet
Die folgende Übersicht bewertet alle zehn Anbieter nach denselben Merkmalen: Bewilligungsstatus in der Schweiz, der dahinterstehende Veranstalter oder die gemeldete Bewilligung, dazu der Zahlungsweg. Die ersten beiden Einträge sind die einzigen mit Schweizer Bewilligung. Die acht folgenden werden geführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und mit den gleichen Massstäben gemessen; jeder ist als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet, und keiner ist eine zulässige Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Zahlungsweg |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip | PostFinance Pay für das Aufladen des Spielkontos, Bestätigung direkt in der PostFinance App |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne | — |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| Betify | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz | — |
Die aussagekräftigste Stelle in dieser Aufstellung ist die dritte Spalte ab der dritten Zeile: achtmal derselbe Befund. Eine Bewilligung, die in einem anderen Land gilt, verleiht hierzulande nichts — kein Konto beim Schweizer Veranstalter, keinen Zugang zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz. Wer dort einzahlt, überweist an eine Adresse, deren Verhalten keine hiesige Behörde beaufsichtigt.
Bemerkenswert ist auch die PostFinance-Zeile in der ersten Zeile, und man sollte sie nicht überlesen. Dass ein bewilligter Veranstalter eine Schweizer Zahlungsmethode integriert, ist mehr als ein Bequemlichkeitsdetail: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Der Weg des Geldes ist hier so identifiziert wie der Spieler selbst.
Die einzelnen Anbieter
Swisslos Sporttip: zwei Bewilligungen, ein Vertragsgebiet und CHF 1 als kleinster Einsatz
Swisslos ist in diesem Vergleich kein Anbieter unter vielen, sondern einer von zwei überhaupt berechtigten Organisatoren. Die Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Die Einsatzgrenzen sind auffällig tief angesetzt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer von ausländischen Anbietern kommt, wo vierstellige Einsätze auf ein Einzelspiel normal sind, wird das als eng empfinden. Ich halte es für die ehrlichere Konstruktion. Ein Höchsteinsatz, der bei CHF 1’000 endet, verhindert am Rand auch die Verlustspirale, die in einem Abend entsteht.
Bei der Aufladung des Spielkontos nennt der Veranstalter PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Am Auszahlungsweg zeigt sich dieselbe Nüchternheit: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von drei Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Konto gut, höhere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Wer tiefer einsteigt, stösst auf die Regeln, die den Unterschied zwischen einem Angebot und einem Spiel machen. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und setzt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote voraus, mit fünf Prozent Bonus auf den Nettogewinn bei vier, zwanzig Prozent bei sieben, vierzig Prozent bei zehn und hundert Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettenden einmal nutzbar — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer früh aussteigt, verliert also den Vorteil, der ihn zum Abschluss bewogen hat.
Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt immer unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.
Für Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Das Urteil fällt selten deutlich aus in dieser Branche, hier aber schon: Swisslos ist das einzige Angebot in diesem Feld, bei dem ein Streit über die Auszahlung eine Schweizer Adresse hat. Wer Wert auf Rückwege legt, hat keine Wahl. Und das ist weniger ein Lob des Hauses als eine Beschreibung eines Marktes mit zwei Türen.
Loterie Romande Jouez Sport: das französischsprachige Fenster
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, mit Kontaktadresse in Lausanne. Die Bewilligungslage entspricht jener von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa.
Wer hier leben will, prüft die Teilnahmebedingungen direkt beim Veranstalter — Limiten, Zahlungswege und Einsatzgrenzen stehen in seinen eigenen Bedingungen und nicht in denen von Swisslos. Klar dokumentiert ist, dass ein Onlinespielkonto nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offensteht: der sechs Westschweizer Kantone. Wer seinen Wohnsitz wechselt, wechselt damit auch die Tür.
Bemerkenswert ist der Strukturunterschied, der bei einem Blick auf die Landkarte auffällt. Swisslos bewirtschaftet mit einer Handvoll Kantone, dem Tessin und Liechtenstein ein grosses, zergliedertes Gebiet. Die Loterie Romande bewirtschaftet sechs Kantone mit einer Sprachgrenze. Die beiden vertreiben dasselbe Produkt, sind aber unterschiedlich aufgestellt — die eine mit einem dichten Verkaufsstellennetz in einem geschlossenen Sprachraum, die andere mit einem sehr grossen Vertragsgebiet. Aus der Unterschiedlichkeit folgt keine Rangfolge, sondern eine Lage: Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, hat die Wahl nicht. Und wer über einen Zweitwohnsitz nachdenkt, um sich beim anderen anzumelden: Das ist keine Lösung, das ist ein Missverständnis der Regeln.
MrXbet: ein Konto, das kein Schweizer Verfahren kennt
MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung, und die Bewilligung, die das Haus nach eigenen Angaben für sich in Anspruch nimmt, ist hier nicht festgestellt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft; eine Beschwerde über eine Auszahlung müsste in einem Land geführt werden, in dem der Kontoinhaber kein Recht kennt. Der Zugang zum schweizerischen Sperrregister fehlt, was in beide Richtungen wirkt: Wer sich sperren lassen will, ist bei diesem Anbieter nicht erfasst. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen; Sperren werden allerdings innerhalb von Stunden umgangen, weil die Anbieter ihre Domains wechseln.
Was der Anbieter sonst bietet — Quoten, Boni, Zahlungsarten und Limiten —, steht in seinen eigenen Bedingungen und nicht in einem Schweizer Rahmen. Wer sich für ihn interessiert, liest sie dort und nicht in einer Übersicht, die keine Schweizer Quelle für diese Angaben hat.
Was ihn trotzdem in diese Liste bringt: Er wird in der Schweiz beworben, und ein Spieler, der auf eine Anzeige klickt, landet nicht auf einer Schweizer Seite. Der wesentliche Punkt für den Spielenden ist nicht die Höhe irgendeiner Quote, sondern dass bei einem Streit niemand hier zuständig ist.
Wettigo: der Preis, den ein Ausweichkonto kostet
Wettigo tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Die gemeldete Bewilligung ist hier nicht festgestellt, und eine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungspraxis gibt es nicht. Die Folgen sind dieselben wie bei jedem ausländischen Anbieter in dieser Übersicht: kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste kommt.
Interessanter als die Wiederholung ist der Vergleich mit einem regulierten Haus. Wer bei Swisslos CHF 500 gewinnt, bekommt den Betrag bis CHF 1’000 automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben; höhere Beträge gehen innert drei Arbeitstagen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt dieselbe Auszahlung an dessen eigenen Fristen, und keine hiesige Stelle misst sie nach.
Wer den Ausweichweg sucht, sollte sich eine Frage stellen: Was wäre mir eine Quote wert, die zwei Prozent besser ist, wenn ich dafür den Rechtsweg aufgebe? Für die meisten ist die Antwort kleiner als der Einsatz.
Pribet: die Wette, die niemand nachzählt
Pribet ist der dritte Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in dieser Aufstellung. Wie bei den anderen ist die Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, und die ausländische Bewilligung, wenn es sie gibt, wird in der Schweiz nicht anerkannt. Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Sperrregister.
Ein Punkt, der hier mehr wiegt als die Bewilligungszeile, ist der Weg des Geldes. Im bewilligten Schweizer Angebot läuft jede Auszahlung auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme Auszahlungen gibt es nicht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist diese Zuordnung nicht durch Schweizer Recht erzwungen. Dass Krypto-Zahlungen technisch einfacher wirken, ist eine Bequemlichkeit, die über die verlierende Seite hinwegtäuscht: Wer sein Geld anonym einzahlt, hat im Streitfall auch keinen Namen, auf den er sich berufen kann. Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter ist genau darum kein Ersatz für ein Konto bei einem bewilligten Veranstalter — es ist ein Konto ohne Gegenseite in diesem Land.
HighFlyBet: der Name verspricht mehr, als die Bewilligung hergibt
HighFlyBet tritt mit einem Namen auf, der nach Steigflug klingt, und mit demselben Status wie die übrigen: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung hier nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz. Zugang zum Sperrregister fehlt. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer bei Anbietern dieser Gruppe ein Konto unterhält, sollte wenigstens die Rückholfristen im Blick haben. Anders als bei Swisslos, wo die Auszahlungsabläufe in den Teilnahmebedingungen stehen und damit nachprüfbar sind, hängt bei einem nicht bewilligten Anbieter alles an seinen eigenen Bedingungen — und die kann er ändern, ohne dass jemand in der Schweiz zusieht.
Was an diesem Namen auffällt, ist weniger das Produkt als die Wortwahl. Ein Anbieter, der keinen Schweizer Sitz hat und keine Schweizer Bewilligung, wählt trotzdem einen englischen Namen mit Aufstiegsmetapher. Das ist kein Verbrechen. Aber es zeigt, an wen die Werbung gerichtet ist: an Spieler, die ein Gefühl suchen, und nicht an solche, die eine Bewilligung prüfen.
Boomerang Bet: der Rückweg ist die Geschäftsidee
Boomerang Bet heisst nach einem Gegenstand, der zurückkommt, und die Namenswahl passt zu einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Der Spieler kommt wieder, weil nichts ihn hier hält. Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz, kein Zugang zum Sperrregister.
Ein nüchterner Punkt zu dieser Gruppe: Ohne Anbindung an das Sperrregister funktioniert der Spielerschutz in beide Richtungen nicht. Wer sich freiwillig sperren lassen will, wird hier nicht erfasst; wer wegen einer Spielsperre den Zugang verloren hat, kann ihm bei einem ausländischen Anbieter technisch ausweichen. Das ist der eigentliche Schaden an dieser Grauzone, und er trifft genau die Menschen, die am wenigsten Spielraum für einen Rückfall haben.
Wer eine Wette bei Boomerang Bet abschliesst, tut es in dem Wissen, dass der Rückweg nicht hier verläuft.
AmunRa: kein Schweizer Zugang zum Register
AmunRa gehört zu den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, mit dem gleichen Befund: Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Der Unterschied zwischen diesem Anbieter und Swisslos ist nicht die Qualität einer Oberfläche. Es ist die Frage, wer haftet, wenn das Geld nicht ankommt. Bei Swisslos steht am Ende ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet, und im Konfliktfall ein Schweizer Verfahren. Hier steht am Ende das, was die Bedingungen des Anbieters vorsehen, und niemand in diesem Land überprüft sie. Wer auf die Frage nach der Haftung keine Antwort findet, hat die Antwort.
Betify: achtmal derselbe Befund
Betify ist der siebte Eintrag ohne Schweizer Bewilligung und der Beleg für eine Sache, die man in Tabellenform nicht oft genug sieht: Acht Anbieter dieser Liste stehen in der Spalte für die Bewilligung mit demselben Ausdruck. Die Unterschiede, die auf Werbeseiten so gross wirken — Bonusart, Quotenanzeige, Oberflächenfarbe —, betreffen Merkmale, die für die rechtliche Lage irrelevant sind.
Für den Vergleich heisst das: Bei diesen acht gibt es nur ein Unterscheidungsmerkmal, das wirklich zählt, und es ist nicht das Produkt. Es ist die Frage, ob man dort überhaupt einzahlen sollte.
Funbet: der Name als Programm
Funbet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab, mit demselben Stand: gemeldete Bewilligung hier nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister. Wo genau die Grenze zwischen werblicher Zuspitzung und irreführender Bezeichnung verläuft, müsste ein Gericht entscheiden; das Bundesgesetz verbietet Werbung, die irreführend ist oder sich an Minderjährige beziehungsweise gesperrte Personen richtet.
Der Spieler, der beide Welten vergleicht, sollte nicht die Produkte vergleichen. Er sollte vergleichen, was passiert, wenn etwas schiefläuft. Bei zwei Anbietern in dieser Liste gibt es dann eine Adresse in der Schweiz und eine Bewilligung, die hier gilt. Bei den acht anderen gibt es beides nicht.
Was die acht Namen ohne Bewilligung auslösen können
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf hier nicht veranstalten; wer es gewerbsmässig tut, macht sich strafbar, und das Schweizer Recht ahndet das mit Strafe, nicht mit einer Busse im Bagatellbereich. Der Spielende selbst wird nicht bestraft — das ist die wichtige Klarstellung, weil die Gegenannahme in Wettforen verbreitet ist. Aber: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und wer sein Geld dort liegen hat, verliert es nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch die Rolle des Anbieters.
Ein zweiter Mechanismus betrifft die Erreichbarkeit. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Wer den Anbieter über eine solche Adresse erreicht, sitzt vor einer Domain, die morgen nicht mehr dieselbe sein muss. Die Liste ist ein Instrument zur Erschwerung und kein Sicherheitsschloss; der Wechsel der Domains erfolgt schnell.
Werbung für ausländisches Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist ebenfalls strafbar, und zwar mit einer Busse bis zu CHF 500’000. Von einer Seite, die eine Rangliste ausländischer Anbieter führt, könnte man einwenden, ihr Format sei eine Empfehlung. Die Bewertung ist hier deshalb eine kritische: Die acht Namen erscheinen, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, nicht weil die Seite sie für eine Option hält.
Verlust, Gewinn und der Weg zurück auf das Konto
Wer gewinnt, will das Geld sehen, und hier beginnt der Teil, den die Werbung auslässt. Zuerst die Rechnung: Der Gewinnbetrag einer Wettung ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1.82 entsteht aus der Multiplikation ein Betrag von CHF 18.20, der die Rundungsschritte unverändert passiert. Erst krumme Ergebnisse verlieren an der letzten Stufe; die Verzahnung von Auf- und Abrundung ist buchhalterisch korrekt und dennoch eine stille Abgabe an der Stelle, an der niemand mehr nachrechnet.
Bei kleinen Wetten ist der Effekt unbedeutend. Bei Systemwetten mit einer hohen Zahl von Kombinationen vervielfacht er sich. Wer viel rechnet und wenig einsetzt, verliert an der Rundung weniger als an der Marge — aber verlieren tut er an beiden.
Dann die Absenz, die der Gewinner nicht erwartet: Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen. Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung reklamiert, verliert seinen Anspruch; das Geld geht an den Zweck des Veranstalters. Bei einer Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung beträgt die Frist zehn Tage, und sie ist per eingeschriebenem Brief einzuhalten. Zwei Fristen, beide kurz, beide in den Teilnahmebedingungen.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Kombination mit mehreren Begegnungen heisst das, dass die Gesamtquote sinkt, ohne dass die Wahrscheinlichkeit der übrigen Voraussagen gestiegen wäre. Der Ausgang einer Wette kann sich damit verschlechtern, weil ein Spielerin den Regen nicht angepfiffen wurde.
Die Limite, die beim Anbieter liegt, und die Limite, die beim Spieler liegt
Es gibt zwei Sorten von Grenzen, und sie werden ständig verwechselt. Die eine setzt der Anbieter: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, ein Höchstbetrag für Systemwetten, eine Obergrenze für das Spielguthaben. Die andere setzt der Spielende: Verlustlimite, Einzahlungslimite, Selbstsperre. Die erste Sorte findet man in den Bedingungen, die zweite in den eigenen Gewohnheiten, und nur die zweite wirkt dort, wo es weh tut.
Bei Swisslos ist das Spielguthaben begrenzt: Es lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Kontostand von fast CHF 10’000 im Spielkonto ist viel Geld an einem Ort mit schnellem Zugriff.
Die Verlustlimite ist die Antwort darauf, und wer sie setzt, sollte sie nach der ersten Woche prüfen und nicht nach der ersten schlechten. Die Frist von 72 Stunden für eine Erhöhung ist der Schutzwall. Und die Überlegung, ob man überhaupt eine höhere braucht, ist die einzige, die diese Seite einem Erwachsenen nicht abnehmen kann.
Wo man nachschaut, wenn die Zahl nicht stimmt
Nicht jede Frage lässt sich in einer Rangliste beantworten, und drei Angaben holt man sich besser an der Quelle. Die Einsatzgrenzen eines Veranstalters stehen in seinen Teilnahmebedingungen und nicht in seinem Werbematerial; sie können sich ändern, und bei Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst werden. Die Limiten und der Zahlungsweg des Veranstalters in der Westschweiz stehen in dessen eigenen Bedingungen. Und der eigene Kontostand inklusive der Einstellungen zu Verlust- und Einzahlungslimiten steht im Spielerkonto selbst — dort, und nicht in einer Übersicht, die eine Momentaufnahme zeigt.
Der letzte Punkt ist der unbequemste. Eine Seite wie diese kann beschreiben, wo die Regeln stehen. Sie kann nicht wissen, welcher Wert in einem Konto einer bestimmten Person hinterlegt ist. Diese Zahl kennt nur der Kontoinhaber, und sie ist die einzige Zahl, die ihn bindet.
Wo die Verantwortung beim Bundesgesetz und wo beim Kanton liegt
Ein kurzer Blick auf die Zuständigkeiten, weil er die Steuerfrage verständlich macht. Die Aufsicht über das Geldspiel liegt bei der Gespa, einer interkantonalen Behörde in Bern. Das Bundesgesetz regelt die Bewilligung, das Verbot und die Werbung. Die steuerliche Behandlung liegt beim Bund und bei den Kantonen, und dort entsteht die Angabe, die auf jeder Seite steht und keine Auskunft gibt: «je nach Kanton».
Konkret: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, zu denen das Sportwetten gehört, sind bis zu einem Freibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Erst oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, und der Gewinn wird in der Steuererklärung deklariert, damit die Steuer zurückgeholt werden kann. Der massgebende Freibetrag der Kantone weicht ab — daher die Formel. Wer einen grösseren Gewinn erzielt, fragt bei der kantonalen Steuerverwaltung oder bei einer Steuerberatung nach.
Zwei Punkte dazu, die den Rahmen schliessen. Erstens: Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Zweitens: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, was auf den ersten Blick günstig klingt. Sie werden aber nach kantonaler Praxis behandelt, und diese Praxis kann strenger sein — die Praxis des Kantons Thurgau etwa sieht Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Die Regel «das müssen Sie nicht versteuern» ist also nicht falsch, sie ist kantonal bedingt.
Die Sperrliste, die Verfolgung und das, was den Spieler trifft
Die mangelnde Bewilligung eines ausländischen Anbieters ist nicht nur ein Papierproblem. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, deren Aufruf Schweizer Telekommunikationsanbieter durch Sperren im Namenssystem unterbinden. Ausländische Veranstalter reagieren darauf mit einem Wechsel ihrer Internetadressen, und die Aufsicht beschreibt dieses Vorgehen als Domänen-Wechsel. Die Liste bleibt damit wirksam als Hürde, nicht als Mauer.
Ein deutlicheres Signal setzt das Bundesgesetz bei der Anwerbung: Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Die Sperrliste und die Werbeschranke zusammen zeigen, wie der Gesetzgeber die ausländischen Angebote einschätzt: als etwas, das man nicht mit Verbotsschildern aus der Welt schafft, sondern nur mit Zugangshürden und Werbeverboten dämpft.
Von der Anmeldung bis zum ersten Wettschein
Für den Fall, dass jemand diese Seite liest und dann die Registrierung vornimmt, hier der Ablauf bei Swisslos, wie er sich in den Bedingungen liest. Zuerst das Konto: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten stammen aus dem hochgeladenen Ausweis und werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Dann die Limiten: 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage, mit der Oberlimite von CHF 9’999 — CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren — sowie auf Wunsch eine Einzahlungslimite für 30 Tage. Und schliesslich das Konto aufladen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, mit PostFinance Pay oder Einzahlungsschein.
Bevor die erste Wette platziert wird, lohnt sich der Blick auf zwei Zahlen. Die untere Grenze liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, die obere bei CHF 1’000; die Systemwette reicht bis CHF 10’000. Dazwischen gibt es keine Staffelung, aber das Verhältnis zur eigenen Verlustlimite ist eine Rechnung, die nur der Spielende führen kann. Wer CHF 200 als Tagesrahmen eingetragen hat und mit CHF 500 spielt, hat diesen Rahmen einmal benutzt.
Das Spielerkonto selbst bleibt die Quelle, an der sich alles nachprüfen lässt. Ausserhalb der Schweiz heisst dieselbe Rechnung: Man findet die Limiten in den Bedingungen des ausländischen Anbieters, und die Adresse, an die man sich im Streitfall wendet, steht in keinem Bundesgesetz. Wer diese Seite als Vergleich gelesen hat, kennt den Unterschied.
Wer die Regeln schon anderswo gelesen hat
Ein letzter Blick auf die häufigsten Missverständnisse, weil sie in jedem zweiten Gespräch auftauchen. Dass ein ausländischer Anbieter mit Sitz in einem EU-Land und mit dessen Bewilligung auch in der Schweiz tätig sein darf, trifft nicht zu: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Dass Gewinne aus Sportwetten generell steuerfrei sind, trifft nur bis zum Freibetrag und nur je nach Kanton zu. Dass eine Spielsperre auf Wunsch kurzfristig aufgehoben werden kann, trifft nicht zu; bei der befristeten Sperre gibt es keine Aufhebung vor Fristablauf, und die unbefristete Sperre wird im gesamtschweizerischen Register geführt. Dass ein Schweizer Anbieter wegen einer Bewilligung auch ausserhalb seines Gebiets Konten eröffnet, trifft nicht zu: Der Onlinespieler muss im Vertragsgebiet wohnen.
Wer diese vier Punkte für sich geklärt hat, weiss bereits mehr über den Schweizer Wettmarkt als ein erheblicher Teil der Werbung, die täglich ausgeliefert wird.
Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
Anbieten dürfen Sportwetten nur die zwei bewilligten Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Ein Onlinespielkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und eine Schweizer Bewilligung gilt nur hier. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlen der Anschluss an das Spielsperrregister und der Schweizer Rechtsschutz. Seine Domain kann zudem auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Netzbetreiber sperren.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 — für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich; die Werte des Veranstalters in der Westschweiz stehen in seinen eigenen Bedingungen.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Swisslos wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination bricht eine Voraussage mit Quote 1.00 die Gesamtquote.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Weil der kantonale Freibetrag abweicht, schreibt man «je nach Kanton».
Was passiert, wenn eine gute Kombiwette wegen einer Sperre auffällt?
Wer eine Sperre verhängt hat, gleich welcher Anbieter sie durchführt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Bei Swisslos gibt es keine Aufhebung vor Fristablauf, und die unbefristete Spielsperre gilt schweizweit auch für Casinos. Die Frist für einen Anspruch auf einen Gewinn beträgt 26 Wochen, die für eine Einsprache zehn Tage.
Vergleich – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
